Ausbildung

 

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Pflegedienst.

Der Beruf in der Altenpflege gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Menschen werden immer älter und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Eine Ausbildung im Pflegebereich eröffnet Ihnen heute und in Zukunft sehr gute berufliche Aussichten, da der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften beständig steigt.

Seit Oktober 2010 sind wir Ausbildungsbetrieb im Bereich der Altenpflege. Die Ausbildung als staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in umfasst insgesamt drei Jahre. Unsere Auszubildenden erhalten zusätzlich eine betriebliche Altersvorsorge, die bei Übernahme weiterhin fortgeführt wird. Dem/Der Auszubildenden stehen drei qualifizierte Praxisanleiterinnen während der Ausbildung zur Seite, die Ansprechpartner und Mentoren in den drei Jahren für sie sein werden. Diesen Sektor baut unsere Firma seit Anfang 2014 noch weiter aus, um unseren Schülern eine bestmögliche Ausbildung bieten zu können.

Wir sind der festen Überzeugung, dass talentierte und engagierte Schüler/innen die Grundpfeiler für eine erfolgreiche Zukunft und eine Bereicherung unserer Firma sind.

Zugangsvoraussetzungen der Altenpflegeausbildung

Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Altenpflege ist der Sekundarabschluss I Realschule oder Sekundarabschluss 1 Hauptschule. Personen mit Hautschulabschluss werden zugelassen, wenn sie eine anderweitige Berufsausbildung nachweisen oder den Altenpflegerhelfer- bzw. Krankenpflegerhelferberuf erlernt haben. Zudem muss eine gesundheitliche Eignung bestehen.

Rahmenbedingungen der Altenpflege Ausbildung

2500 Praxisstunden und 2400 Theoriestunden sowie 300 Stunden in allgemein bildenden Fächern.

500 Stunden der 2500 Praxisstunden werden im Außeneinsatz in einer anderen Einrichtung außerhalb der Ausbildungsstätte absolviert.

Inhalte der Altenpflegeausbildung

Die Ausbildung wird in vier Lernfelder unterteilt

  1. Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
  2. Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
  3. Rechtliche Institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
  4. Altenpflege als Beruf

Nachdem der Auszubildende den schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil der Ausbildung erfolgreich absolviert hat, darf er die geschützte Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger tragen.