Pflegekonzept

 

Präambel

Es ist des Menschen Bestimmung auf seinen Nächsten zu achten.

 

Unser Pflegedienst

           

Der Ambulante Pflegedienst Heps-Hanus ist ein privater Anbieter von Pflegeleistungen. Als privater Anbieter sind wir eine selbständig wirtschaftende Einrichtung mit eigenen Geschäftsräumen in 31785 Hameln, Hastenbecker Weg 1.

Unser Ziel und unsere Aufgabe als ambulanter Pflegedienst ist die Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung alter, kranker und pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung.

Schwerpunkte unserer pflegerischen Versorgung liegen im Bereich der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1 + 2 SGB V und der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI).

Wir pflegen im gesamten Landkreis Hameln-Pyrmont.

 

1.    Struktureller Aufbau des Pflegedienstes

Unser Pflegedienst garantiert eine optimale, gleichmäßige und konstante Versorgung der betreuten Patienten, entsprechend ihres pflegerischen Bedarfs und ihrer individuellen Bedürfnisse. Wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar und stehen Ihnen persönlich zur Verfügung! Unsere Bürozeiten sind von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. An Wochenenden und an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der regulären Bürozeiten wird ein Bereitschaftsdienst aufrechterhalten. Über diesen Bereitschaftsdienst ist ständig pflegerisches Fachpersonal erreichbar. Die Pflege und Betreuung unserer Patienten wird unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegedienstleitung durchgeführt. Diese Pflegefachkraft verfügt über langjährige pflegefachliche Erfahrungen in der häuslichen Pflege. Die Stellvertretung verfügt ebenfalls über die gleichen Erfahrungen.

Zu den Aufgaben der leitenden Pflegefachkraft gehören u.a.: 

a)     die fachliche Planung und Überwachung der Pflegeprozesse

b)     die ständige Überwachung der fachgerechten Führung der

Pflegedokumentation

In Absprache mit der Pflegedienstleitung erstellt die Geschäftsführung:

a)     die Dienst- und Einsatzplanung entsprechend der individuellen Bedürfnisse der  Patienten.

b)     die fach- und personengerechte Einsetzung des Personals.

Unser Pflegedienst erfüllt die vertraglich vereinbarten personellen Mindestvoraussetzungen entsprechend dem Elften Sozialgesetzbuch. Darüber hinaus legen wir bei der Auswahl der Mitarbeiter größten Wert auf fachliche Qualifikationen, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit.

Die Aufgaben und Kompetenzen der Mitarbeiter werden in Stellenbeschreibungen geregelt.

Unser Pflegedienst hat folgendes Mitarbeiterprofil:

a)     Sozialarbeiter

b)     examinierte Krankenschwestern/Krankenpfleger

c)     examinierte Altenpflegerinnen/Altenpfleger

d)     Pflegehilfskräfte mit Basisqualifikationen

e)     Haushaltshilfen

 

2.    Organisation des Pflegedienstes

Wir erbringen Pflegesachleistungen nach den Leistungen der häuslichen Pflege gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz, Leistungen der häuslichen Pflege gemäß dem SGB XI und Leistungen der Haushaltshilfe sowie Pflegemaßnahmen nach § 37 Abs. 1+2 SGB V.

Die Pflege der Patienten wird durch angemessenes qualifiziertes Personal gewährleistet.

Unser Pflegedienst führt zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation grundsätzlich einen Erstbesuch und die Pflegeanamnese beim Pflegebedürftigen durch. Sollte sich der Pflegebedürftige in einer anderen Pflegeeinrichtung befinden, so findet die Aufnahme dort statt. Anhand eines standardisierten Pflegeanamnesebogens werden Informationen zum Pflegebedarf, die Möglichkeiten der aktivierenden Pflege sowie die patienteneigenen Ressourcen ermittelt. Angehörige und andere Bezugspersonen des Pflegebedürftigen werden in die Datenerhebung selbstverständlich miteinbezogen.

Grundsätzlich und unbedingt werden die kulturellen, religiösen und sonstigen individuellen Bedürfnisse des Patienten berücksichtigt.  Aufgrund der Pflegeanamnese wird in Absprache mit dem Pflegebedürftigen eine Pflegeplanung erstellt, werden Maßnahmen und zeitlich begrenzte  Pflegeziele festgelegt. Hierbei werden durch uns besonders die Ressourcen des Patienten und die möglichen Leistungen Dritter beachtet.

Wichtig ist die ständige Anpassung der Pflegeziele entsprechend den sich ändernden Bedingungen/Gesundheitszuständen beim Patienten.

Die Pflegeplanung wird regelmäßig in Bezug auf Effektivität und Effizienz überprüft und in Absprache und unter Berücksichtigung der Wünsche des Patienten und/oder dessen Angehörigen der Entwicklung des Pflegeverlaufs angepasst.

Das Ergebnis der Evaluation wird schriftlich dokumentiert. Alle Daten des Patienten und der Pflegeverlauf werden in einem standardisierten Pflegedokumentationssystem festgehalten. Dieses besteht aus dem Stammblatt, der Pflegeanamnese, der Pflegeplanung, dem Pflegebericht und dem Leistungserfassungsbogen. Je nach Besonderheit des Einzelfalles werden weitere Formblätter hinzugefügt. Diese können u. a. Medikamentenpläne und Dokumentationsbögen für pflegende Angehörige sein.

Die Dokumentationsunterlagen werden sach- und fachgerecht geführt und beim Patienten aufbewahrt. Somit sind diese Unterlagen allen an der Pflege des Patienten beteiligten Personen zugänglich. Für etwaige Verlegungen des Patienten in andere Pflegeeinrichtungen, z. B. durch Krankenhauseinweisungen, wird ein standardisierter Pflegeüberleitungsbogen genutzt, welcher die wichtigsten pflegerelevanten Daten zur nahtlosen Übernahme der Pflege enthält.

Angehörige und weitere Pflegepersonen des sozialen Umfelds des Patienten werden in Bezug auf gesundheitsfördernde und sichernde Arbeitstechniken beraten und unterstützt.

Wir pflegen nach dem Modell der AEDL nach Krohwinkel unter Berücksichtigung einzelner Ressourcen und deren Aktivierung.

Das Ziel dieses Pflegemodells ist:

Pflegebedürftige Personen und die für sie wichtigen Bezugspersonen sollen in ihren Fähigkeiten innerhalb der AEDL gefördert und unterstützt werden, damit sie ein größtmögliches Maß an Unabhängigkeit, Wohlbefinden und Lebensqualität erhalten bzw. wiedererlangen.

AEDL = Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens.

Als Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens wurden 13 Bereiche aufgenommen, die untereinander ohne hierarchische Struktur in Beziehung stehen.

Die AEDL und ihre Bedeutung:

1. Kommunizieren

Die Beziehung wird gefördert und die Kommunikation unterstützt. Die Bewusstseinslage, die Orientierung in Bezug auf Person, Zeit und Raum, das Erinnerungs- und Konzentrationsvermögen gehören ebenso dazu wie die Fähigkeit sich  mitzuteilen.

2. Sich bewegen

Die allgemeine Beweglichkeit wird gefördert und Hilfen z. B. beim Lagerungswechsel, Aufstehen, Sitzen und Gehen gegeben. Lähmungen und Spasmen sowie sonstige Bewegungseinschränkungen werden beobachtet.

3. Vitale Funktionen aufrechterhalten

Es wird die Atemfähigkeit, der Kreislauf, die Wärmeregulation gefördert.

Hierzu zählt alles, was mit der Atmung zu tun hat, z. B. Husten, Verschleimung, Infekte, Atemstörungen, Atemnot. Und ebenso alles, was mit der Kreislaufsituation (Durchblutung, Blutdruck, Puls) und der Temperaturregulierung (Fieber, Schwitzen, Frieren) zusammenhängt.

4. Sich pflegen

Die individuelle Körperpflege wird gefördert und unterstützt. Dabei wird auf den Hautzustand, die allgemeine Hautpflege (z.B. Kosmetik) und die spezielle Hautpflege geachtet. Beim Waschen der Pflegebedürftigen wird darauf geachtet, ob sich jemand selbständig waschen kann oder er dabei Hilfe benötigt

5. Essen und Trinken

Der Pflegebedürftige wird bei seinen individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten in Bezug auf Essen und Trinken unterstützt. Es wird die Menge, der Appetit und das Geschmacksempfinden beobachtet. Das Kauen und Schlucken (Lippenschluss, Speichelfluss) und die Verträglichkeit von Speisen und Getränken (Übelkeit, Erbrechen) sind ebenso zu berücksichtigen.

6. Ausscheiden

Hier steht die Förderung von Kontinenz im Mittelpunkt. Ferner werden Pflegehilfen zur Bewältigung individueller Inkontinenzprobleme gegeben. Bei der Urinausscheidung geht es um Menge, Rhythmus, Inkontinenz, Miktionsstörungen, Harnverhalten, Harnwegsinfektionen usw. Bei der Stuhlausscheidung geht es ebenfalls um Menge, Rhythmus, Inkontinenz sowie Obstipation und Diarrhöen.

7. Sich kleiden

Hierbei achtet man auf die individuellen Bedürfnisse bezüglich der Kleidung und versucht die Unabhängigkeit in diesem Bereich zu fördern.

8. Ruhen und schlafen

Die Pflege leistet Unterstützung bei den individuellen Ruhe- und Erholungsbedürfnissen. Ein physiologischer Schlaf-Wach-Rhythmus wird gefördert und unterstützt.

9. Sich beschäftigen

Hier spielen die Tagesgestaltung, Hobbys, Interessen und selbständige Aktivitäten ebenso eine Rolle wie die Aktivitäten, die zusammen mit anderen Personen  unternommen werden.

10. Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten

Hier ist die Pflegearbeit gemeint, die ein positives und lebensbejahendes Selbstempfinden des Pflegebedürftigen als Mann oder Frau fördern sollte. In der Pflege ist die Sexualität des pflegebedürftigen Menschen zu akzeptieren.

11. Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen

Die allgemeinen Selbstpflegefähigkeiten sollen gefördert werden. Zur Sicherung der Lebensführung gehört neben der Haushaltsführung auch die psychische Sicherheit. Unterstützt wird der Pflegebedürftige bei der Gestaltung seines Wohnbereiches. Man schützt ihn vor Verletzungen, Einschränkungen und überlegt mit ihm zusammen, welche Orientierungshilfen für ihn dienlich sind.

12. Soziale Bereiche des Lebens sichern

In diesem Lebensbereich unterstützt man die Pflegebedürftigen, bestehende Kontakte aufrechtzuerhalten und versucht ihre Integration in ein selbstgewähltes soziales Umfeld zu fördern sowie sie vor Isolation zu schützen. Auch die sozialen Beziehungen zu Lebenspartnern, Freunden, Nachbarn, Bekannten werden beobachtet wie private Verpflichtungen,

 z. B. Sorge tragen für den Lebenspartner.

13. Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen

Hier ist die Begleitung in der Auseinandersetzung mit existentiellen Erfahrungen wie Angst, Isolation, Ungewissheit, Sterben und Tod gemeint. Auch Erfahrungen, die die Existenz fördern oder gefährden können, z. B. kulturgebundene Erfahrungen, Weltanschauung, Glaube und Religionsausübung, lebensgeschichtliche Erfahrungen, Biographie, spielen hier eine Rolle.

 

3.    Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Pflegedienstes

Wir sind ständig bestrebt, unsere Qualität weiter zu verbessern! Aus diesem Grund werden Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung durchgeführt und dokumentiert.

Zu den Maßnahmen der innerbetrieblichen Qualitätssicherung gehören:

a)     Sicherung eines regelmäßigen Informationsaustausches aller an den wöchentlichen Dienstbesprechungen teilnehmenden Mitarbeiter einschließlich Schulung der Mitarbeiter bezüglich der Pflegestandards und Verhaltensrichtlinien. Die Teilnahme daran  ist Pflicht.

b)     Sicherung von Fortbildungen in den Dienstberatungen und durch das Anbieten externer Weiterbildungsmöglichkeiten. Bei festgestellten fachlichen Defiziten hat der Mitarbeiter an entsprechenden externen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nach Maßgabe durch die Pflegedienstleitung teilzunehmen.

c)     Regelmäßige Durchführung von Pflegevisiten durch die verantwortliche Pflegefachkraft oder deren Vertretung einschließlich Prüfung der Anwendung und Einhaltung von Prophylaxen, Pflegestandards und Verhaltensrichtlinien. Die in den wöchentlichen Dienstbesprechungen angewiesene Anwendung folgender 8 Prophylaxen wird im Rahmen von Pflegevisiten überprüft.

   1.     die Dekubitusprophylaxe- Vorbeugung von Hautdefekten

   2.     die Sturzprophylaxe - Vorbeugung gegen Stürze

   3.     die Pneumonieprophylaxe - Vorbeugung gegen Lungenentzündungen

   4.     die Thromboseprophylaxe - Vorbeugung von Venenentzündungen

   5.     die Intertrigoprophylaxe - Vermeidung von Hautentzündungen

   6.     die Kontrakturprophylaxe - Vermeidung von Gelenkversteifungen

   7.     die Obstipationsprophylaxe - Vorbeugung gegen Verstopfungen

   8.     und die Dehydrationsprophylaxe - Verhinderung und Vorbeugung der Austrocknung

d)     Erarbeitung/Weiterentwicklung und ständige Aktualisierung pflegerelevanter Standards und Verhaltensrichtlinien im internen Qualitätszirkel.

e)     Sicherung der Verfügbarkeit von aktueller Fachliteratur und deren Verleih an die Mitarbeiter.

f)      Vorhalten der Möglichkeit elektronischer Weiterbildung unter Zuhilfenahme visueller Plattformen im Internet.

g)     Führung und ständige Aktualisierung eines Fort- und Weiterbildungsplanes für die Mitarbeiter zur Sicherung einer kontinuierlichen Wissensvermittlung auf der Grundlage neuester pflegefachlicher Erkenntnisse.

Zu den Maßnahmen der externen Qualitätssicherung zählen:

Permanente Aufrechterhaltung des Informationsflusses mit Angehörigen und anderen an der Pflege beteiligten Personen (Hausärzte, Kooperationspartner, Nachbarn etc.)

Dieses Pflegekonzept ist kein endgültiges Dokument. Es spiegelt in seiner jetzigen Form und mit seinem jetzigen Inhalt den Erkenntnisstand unseres Pflegedienstes  wider. So wie sich pflegefachliche Anforderungen verändern, pflegefachliche Erkenntnisse weiterentwickeln, die Anforderungen des Marktes sich ändern und wir uns als Team  weiter qualifizieren, wird sich auch unser Pflegekonzept weiterentwickeln.